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Steckbrief


Chalet Bergspatz
Untere Chöpflistrasse 3

CH-8884 Oberterzen

Klassifizierung gemäss Schweizer Tourismus Verband


Anzahl...
 
...Betten
5
...Zimmer
Höhe über Meer...
...Chalet
740m
...Skigebiet
1'400-2'222m

Schneehöhe und mehr Wetter

Vermieter


Ria Eugster-Marinello
vertreten durch
Alexandra Largiadèr-Eugster
Hinderholz 1

CH-8634 Hombrechtikon
+41 (0)79 638 75 24 (Mobile)
kontakt@bergspatz.ch

Neuigkeiten


Umbau im Oktober 2016

Der Bergspatz erhält eine neue Küche, pflegeleichte Bodenbeläge im Wohnbereich und das Cheminée wird durch einen Ofen ersetzt.


Anpassung der Euro-Preise
Mit einigen Jahren Verzögerung haben wir die Euro-Preise etwas genauer an die realen Wechselkurse angepasst und damit leicht erhöht. Die Preise in Schweizer Franken bleiben unverändet.


Ab dem 1. Februar 2013 verfügt der Bergspatz über einen Internet-Zugang mit WLAN. Der Zugriff ist für unsere Gäste kostenlos möglich.


Klassifikation des Bergspatzes gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Tourismus Verbandes.


Flumserberg vergrössert und modernisiert Skigebiet für CHF 44 Mio. Sie finden die Medieninformation hier ...


Die aktuellen Betriebszeiten der Gondelbahn finden Sie hier ...


HD-TV hat nun auch im Bergspatz Einzug gehalten. Neu ist auch die geräumige und komfortable Polstergruppe, die den Aufenthalt im Bergspatz noch angenehmer macht.


Neu können unsere Gäste, sofern gewünscht, die Endreinigung des Hauses durch uns erledigen lassen und die Bett- und Küchenwäsche von uns beziehen.


Besuchen Sie die «Orte des Staunens». Mehr erfahren Sie hier...


Schon vom UNESCO-Welterbe Sardona gehört? Nicht, dann lohnt sich ein Blick hierhin...

Allgemeine Bedingungen


Spatz_GIF_Animation.gif Es gelten die nachstehenden allgemeinen Mietbedingungen:

  • Die Mindestmietdauer beträgt bei der erstmaligen Miete 7 Nächte.
  • Bei Annullierung nach einem Monat vor Vertragsbeginn verfällt die Anzahlung, ausser es wird ein Ersatzmieter gestellt.
  • Der Mieter verpflichtet sich, dem Ferienhaus Sorge zu tragen, von ihm verursachte Schäden zu melden und zu bezahlen.
  • Das Haus ist „besenrein“ zu hinterlassen. Dies bedeutet: Alle Räume gesaugt sowie Badezimmer, Toilette und Küche inklusive Herd, Kühlschrank, Abdeckung und Spültrog feucht abgewischt. „Besenrein“ entspricht in etwa dem Zustand nach dem täglichen Haushalten.
  • Die Bett-, Küchen- und Frotteewäsche ist vom Mieter mitzubringen. Wenn vertraglich vereinbart, wird die Bett- und Küchenwäsche, nicht aber die Frotteewäsche, zur Verfügung gestellt.
  • Das Mitbringen von Haustieren ist erlaubt, sofern sie artgerecht gehalten, stubenrein und für die Nachbarschaft zumutbar sind. Bei Hunden gilt im gesamten Gebiet eine Kotaufnahmepflicht.
  • Das Rauchen ist im ganzen Haus nicht erlaubt.
  • Bei einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung gilt als Gerichtsstand der Wohnsitz des Vermieters.