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Steckbrief


Chalet Bergspatz
Untere Chöpflistrasse 3

CH-8884 Oberterzen

Klassifizierung gemäss Schweizer Tourismus Verband


Anzahl...
 
...Betten
5
...Zimmer
Höhe über Meer...
...Chalet
740m
...Skigebiet
1'400-2'222m

Schneehöhe und mehr Wetter

Vermieter


Ria Eugster-Marinello
vertreten durch
Alexandra Largiadèr-Eugster
Hinderholz 1

CH-8634 Hombrechtikon
+41 (0)79 638 75 24 (Mobile)
kontakt@bergspatz.ch

 


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Allgemeine Bedingungen


Spatz_GIF_Animation.gif Es gelten die nachstehenden allgemeinen Mietbedingungen:

  • Die Mindestmietdauer beträgt bei der erstmaligen Miete 7 Nächte.
  • Bei Annullierung nach einem Monat vor Vertragsbeginn verfällt die Anzahlung, ausser es wird ein Ersatzmieter gestellt.
  • Der Mieter verpflichtet sich, dem Ferienhaus Sorge zu tragen, von ihm verursachte Schäden zu melden und zu bezahlen.
  • Das Haus ist „besenrein“ zu hinterlassen. Dies bedeutet: Alle Räume gesaugt sowie Badezimmer, Toilette und Küche inklusive Herd, Kühlschrank, Abdeckung und Spültrog feucht abgewischt. „Besenrein“ entspricht in etwa dem Zustand nach dem täglichen Haushalten.
  • Die Bett-, Küchen- und Frotteewäsche ist vom Mieter mitzubringen. Wenn vertraglich vereinbart, wird die Bett- und Küchenwäsche, nicht aber die Frotteewäsche, zur Verfügung gestellt.
  • Das Mitbringen von Haustieren ist erlaubt, sofern sie artgerecht gehalten, stubenrein und für die Nachbarschaft zumutbar sind. Bei Hunden gilt im gesamten Gebiet eine Kotaufnahmepflicht.
  • Das Rauchen ist im ganzen Haus nicht erlaubt.
  • Bei einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung gilt als Gerichtsstand der Wohnsitz des Vermieters.